Sicherheits Technische Kontrolle
Prüfung elektrischer Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BGV A3, DIN VDE 0701, VDE 0702 u. VDE 0751
Wir prüfen folgende Bereiche/Geräte:
- Praxen aus dem Dental- und Humanmedizinischen Bereich
- Labore
- Pflegebetten
- alle med. Geräte, die nach MPG geprüft werden müssen
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik schreibt unter der Überschrift „Prüfungen“ in § 5 folgendes vor: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektr. Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden“. Entsprechend der Durchführungsanweisung von § 5 sind „nicht ortsfeste elektr. Betriebsmittel“ sowie „Anschlussleitungen mit Steckern“ zu überprüfen.
Prüfen heißt:
- Besichtigen
- Messen
- Erproben
- Protokollieren
Messen heißt:
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Ersatzableitstrom- und
- Berührungsstrommessungen
Unsere Leistungen:
- Erfassen der zu prüfenden Geräte und Anlagen
- Erstellen eines Terminplans und Terminabstimmung
- Durchführung der Prüfung
- Messdatenerfassung in einer Datenbank
- Auswertung und Prüfbericht
- Erstellen der Dokumentation in 2-facher Ausführung (in schriftlicher Form und auf Datenträger)
- Archivierung einer Dokumentation in unserem Hause für 10 Jahre
- Richt- u. Max.werte, Art der Prüfung, Prüfer
- Ortsveränderl. elektr. Betriebsmittel (soweit benutzt)
- Verlängerungs- u. Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
- Anschlussleitungen mit Stecker
- bewegl. Leitungen mit Stecker u. Festanschluss Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Mon.
- Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote <2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
- Auf Baustellen, in Fertigungs- u. Werkstätten od. unter ähnl. Bedingungen mind. jährl.
- In Büros od. ähnl. Bedingungen mind. alle 2 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand
- Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- u. Prüfgeräte auch elektrotechn. unterwiesene Personen "EUPs"
Überblick über die rechtlichen Anforderungen nach DIN VDE 0751-1:
§ 2 Abs. 8 MPBetreibV: "Die Vorschriften zu den wiederkehrenden Prüfungen von Medizinprodukten nach den Unfallverhütungsvorschriften bleiben unberührt, es sei denn, der Prüfumfang ist in den sicherheitstechnischen Kontrollen nach § 6 enthalten"
§ 6 MPBetreibV: "Der Betreiber hat bei Medizinprodukten ... sicherheitstechnische Kontrollen ... nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen oder durchführen zu lassen" [hier bezogen auf Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV]
§ 22 Abs. 1 MPG: "Aktive Medizinprodukte dürfen nach der Zweckbestimmung entsprechend, nach ..., den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften errichtet, betrieben und angewendet werden"
§ 5 Abs. 1 BGV A2: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden ... ."
§ 5 Abs. 2 BGV A2: "Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten"